Urteil Stellplatz
Schlagworte
Stellplatz; Parkplatz; PKW-Stellplatz; Mietminderung; Minderung
Leitsatz
Eine Mietminderung von 10 % ist angemessen, wenn dem Mieter entgegen einer Zusage im Mietvertrag kein Pkw-Stellplatz am Haus zur Verfügung gestellt, sondern lediglich ein allgemein zugänglicher Parkplatz ca. 400 bis 500 Meter vom Haus entfernt.
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