Urteil Statthaftigkeit der Revision, grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, Begründung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde


Schlagworte

Statthaftigkeit der Revision, grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, Begründung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde

Leitsatz

Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen, wenn die Rechtssache eine Frage des reversiblen Rechts aufwirft, die der - gegebenenfalls erneuten oder weitergehenden - höchstrichterlichen Klärung bedarf, sofern diese Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren zu erwarten steht und dies zu einer Fortentwicklung der Rechtsprechung über den Einzelfall hinaus führen wird.

(Leitsatz der Redaktion)

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