Urteil Statiker, - kein Erfüllungsgehilfe des Architekten
Schlagworte
Statiker, - kein Erfüllungsgehilfe des Architekten; gesonderter Vertrag mit - neben Architektenvertrag
Leitsatz
Beauftragt ein Bauherr in selbständigen Verträgen einen Architekten und einen Statiker mit Planungsleistungen, so ist der Statiker regelmäßig nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn in dessen Vertragsverhältnis mit dem Architekten.
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