Urteil Staffelmietvereinbarung für die Zeit nach Preisbindungsende
Schlagworte
Staffelmietvereinbarung für die Zeit nach Preisbindungsende
Leitsätze
1. Eine Staffelmietvereinbarung für die Zeit nach Beendigung der Preisbindung ist auch mit Blick auf die heutige Rechtslage zulässig (Bestätigung von BGH GE 2004, 175).
2. Die Vereinbarung ist auch dann wirksam, wenn die erste Staffel bereits für den Zeitraum der Preisbindung gelten soll.
(Leitsätze der Redaktion)
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