Urteil staatlicher Verwalter
Schlagworte
staatlicher Verwalter; Abrechnungsguthaben; Verjährung
Leitsätze
1. Der Anspruch der staatlichen Verwalterin auf Auszahlung eines Abrechnungsguthabens unterliegt der zweijährigen Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 7 BGB.
2. Zu den Geschäftspraktiken einer staatlichen Verwalterin.
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