Urteil Spielplatz
Schlagworte
Spielplatz; Kinderspielplatz; Alternativstandort; Städtebauplanung; Negativplanung
Leitsätze
1. Die Festsetzung einer Grünfläche "Spielplatz" ist hinreichend bestimmt.
2. Die Ausweisung eines öffentlichen Spielplatzes auf einem Privatgrundstück kann auch dann abwägungsfehlerfrei sein, wenn der Eigentümer dieses Grundstück vorher von der öffentlichen Hand zu Wohnbauzwecken erworben hat.
3. Der Plangeber kann nicht durch eine privatrechtliche Vereinbarung öffentlich rechtlich verpflichtet sein, eine städtebaulich erforderliche Planung zu unterlassen.
4. Zur Prüfung von Alternativstandorten.
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