Urteil Spielplatz
Schlagworte
Spielplatz; Kinderspielplatz; Baugenehmigung; Grenzbebauung; Nachbarschutz; Abstandsfläche
Leitsatz
Der Eigentümer kann grundsätzlich einen Spielplatz dort anlegen, wo es ihm angemessen erscheint, sofern dies für den Nachbarn noch zumutbar ist. (Leitsatz der Redaktion)
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