Urteil Spezialkinderheim, schwere Straftat


Schlagworte

Spezialkinderheim, schwere Straftat

Leitsätze

1. Nach der Rechtsprechung des OLG Naumburg (zuletzt ZOV 2017, 32) ist die Anordnung der Unterbringung in einem Spezialheim wegen des mit diesen Heimen verfolgten Zwecks der Umerziehung und stets mit schweren Menschenrechtsverletzungen erzwungenen Umbaus der Persönlichkeit im Regelfall als rechtsstaatswidrig aufzuheben. Anderes gilt nur, wenn der Betroffene zuvor erhebliche Straftaten begangen oder sich gemeingefährlich verhalten hatte.

2. Ein einfacher Diebstahl stellt keine erhebliche Straftat dar. War der Betroffene zum Zeitpunkt der Tatbegehung noch nicht strafrechtlich verantwortlich, ist eine Heimeinweisung ebenfalls rechtsstaatlich nicht zu rechtfertigen.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2026 (10 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
50,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2026 zum Preis von
50,- € inkl. 7% MwSt. (= 3,27 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.