Urteil Spezialheimeinweisung statt sonderpädagogischer Betreuung
Schlagworte
Spezialheimeinweisung statt sonderpädagogischer Betreuung
Leitsätze
1. Die Einweisung in ein Kinderheim kann sich auch dann als sachfremd darstellen, wenn zwar die Heimeinweisung an sich rechtsstaatlich nicht zu beanstanden ist, aber die Einweisung in ein - vom Heimatort weit entferntes - Spezialheim statt, wie es geboten gewesen wäre, in ein Normalheim erfolgte.
2. Bedurfte der Betroffene sonderpädagogischer Betreuung in einem Klein- oder Kleinstklassenverband, kann sich die Einweisung in ein - vom Heimatort weit entferntes - Spezialheim als sachfremd darstellen, wenn diese Betreuung auch neben der Unterbringung in einem Normalheim am Heimatort des Betroffenen hätte sichergestellt werden können. Unbeachtlich ist dabei, ob für den Betroffenen in Frage kommende ambulante sonderpädagogische Einrichtungen überhaupt bestanden oder hätten geschaffen werden können.
(Leitsätze der Redaktion)
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