Urteil Spezialheim, Spezialkinderheim, Sonderheim, Lebensbedingungen, grobes Missverhältnis
Schlagworte
Spezialheim, Spezialkinderheim, Sonderheim, Lebensbedingungen, grobes Missverhältnis
Leitsatz
Das Ausmaß des mit der Anordnung der Heimunterbringung verbundenen Eingriffs ist bei der Feststellung eines groben Missverhältnisses zwischen Einweisungsanlass und Rechtsfolgen der Einweisung zu berücksichtigen.
(Leitsatz der Redaktion)
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