Urteil Sperrminorität und anfechtbarer Negativbeschluß
Schlagworte
Sperrminorität und anfechtbarer Negativbeschluß; Feststellung des Beschlußergebnisses
Leitsätze
1. Für das Zustandekommen eines Eigentümerbeschlusses kommt es auf die Feststellung und Bekanntgabe des Beschlußergebnisses durch den Versammlungsleiter an (BGH NJW 2001, 3339 = ZMR 2001, 809), nicht aber auf vom Verwalter später in die Versammlungsniederschrift aufgenommene rechtliche Hinweise und Neuberechnungen der Mehrheitsverhältnisse.
2. Auch soweit eine Gemeinschaftsordnung für Zustimmungen qualifizierte absolute Mehrheiten erfordert, führt das Zustandekommen einer Sperrminorität zu einem anfechtbaren Negativbeschluß.
3. Der Wohnungseigentümer, der die Sperrminorität verteidigt, hat die Feststellung der Beschlußablehnung zu beantragen.
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