Urteil Sperrfrist nach Umwandlung in Wohnungseigentum


Schlagworte

Sperrfrist nach Umwandlung in Wohnungseigentum; Maßgeblichkeit der erstmaligen Eintragung; Unerheblichkeit späterer Änderung; Eigenbedarfskündigung

Leitsatz

Die Sperrfrist des § 577 a BGB greift nicht ein, wenn die Vermietung nach erstmaliger Eintragung des Wohnungseigentums in das Grundbuch erfolgte; die nachfolgende Realteilung des Grundstücks mit erneuter Eintragung ist unerheblich.

(Leitsatz der Redaktion)

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