Urteil Sperrfrist auch nach Veräußerung in Erfüllung eines Vermächtnisses
Schlagworte
Sperrfrist auch nach Veräußerung in Erfüllung eines Vermächtnisses; Umwandlung von Mietwohnungen; Eigenbedarfskündigung
Rechtsentscheid
Als Veräußerung im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB ist auch die Übertragung von Wohnungseigentum in Erfüllung eines Vermächtnisses anzusehen.
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