Urteil Spätere Mietzahlung nach Kündigungen
Schlagworte
Spätere Mietzahlung nach Kündigungen
Leitsatz
Der Vermieter kann eine Gutschrift der Mietzahlung regelmäßig nicht vor dem fünften Werktag eines Monats erwarten, so dass erst danach die Miete fällig wird und wegen Zahlungsverzugs gekündigt werden kann.
(Leitsatz der Redaktion)
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