Urteil Spanneneinordnungsmerkmale
Schlagworte
Spanneneinordnungsmerkmale; Rollläden in Hochparterrewohnung; Balkon; abschließbare Müllstandsfläche
Leitsätze
1. Rollläden an Hochparterrewohnung sind wohnwerterhöhend.
2. Ein fehlender Balkon ist nicht einem "nicht nutzbaren Balkon" gleichzusetzen.
3. Für eine abschließbare Müllstandsfläche reicht es nicht aus, wenn sie sich in dem abgeschlossenen Innenhof des Gebäudekomplexes befindet.
(Leitsätze der Redaktion)
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