Urteil Spanneneinordnung
Schlagworte
Spanneneinordnung; umgebaute Abstellkammer als Bad
Leitsatz
Die umgebaute Abstellkammer der Küche, die mit einer Dusche und einem Warmwasserspeicher und eigener Tür ausgestattet ist, ist unabhängig davon, ob sie zusätzlich ein Handwaschbecken aufweist und ob man sich darin abtrocknen kann, als Bad einzuordnen.
(Leitsatz der Redaktion)
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