Urteil Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung
Schlagworte
Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung
Leitsatz
Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnversorgung (Art. 14 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22. April 1993, BGBl. I Seite 466, 487) ist nicht auf Fälle anwendbar, in denen das Wohnungseigentum aufgrund von vor dem 1. August 1990 abgeschlossenen Verträgen erstmals veräußert worden ist (Bestätigung der Rechtsentscheide des OLG Hamburg vom 22. November 1996 - WuM 1997, 29 = ZMR 1997, 136 und des Kammergerichts vom 9. Mai 1996 - WuM 1996, 395 = ZMR 1996, 428).
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