Urteil Sozialhilfe
Schlagworte
Sozialhilfe; Heizkostennachforderung; Zuständigkeit des Hilfeträgers
Leitsatz
Zieht der Hilfesuchende in den örtlichen Bereich eines anderen Hilfeträgers um und erreicht ihn die Nachforderung des früheren Vermieters aus der Abrechnung der letzten Heizperiode erst dort, so bleibt insoweit der bisherige Träger der Hilfe für die Regelung des Hilfefalles zuständig (wie Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 - 6 S 1972/85 -, Leitsatz in ESVGH 36, 233).
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