Urteil Sozialer Wohnungsbau
Schlagworte
Sozialer Wohnungsbau; Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; nachträgliche Begründung von -; Durchschnittsmiete, Genehmigung, der -; Kostenmiete; Ermächtigungsgrundlage, Fehlen der -; Übergangszeit
Leitsätze
1. Die nachträgliche Begründung von Wohnungseigentum an öffentlich geförderten Wohnungen hat nicht zur Folge, daß die sich aus vorgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnungen ergebende Durchschnittsmiete der behördlichen Genehmigung bedarf.
2. § 5 a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 NMV 1970 ist rechtsunwirksam.
3. Die Einräumung einer Übergangszeit, in der das Fehlen der gesetzlichen Grundlage hingenommen werden könnte, ist nicht geboten.
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