Urteil Sonnabend ist Werktag bei Kündigungsfrist


Schlagworte

Sonnabend ist Werktag bei Kündigungsfrist

Leitsatz

Bei der Berechnung der sogenannten Karenzzeit von drei Werktagen, die den Parteien eines Wohnraummietvertrages zur Wahrung der Kündigungsfrist zusteht, ist der Sonnabend als Werktag mitzuzählen, wenn nicht der letzte Tag der Karenzfrist auf diesen Tag fällt.

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