Urteil Sonnabend ist Werktag bei Kündigungsfrist
Schlagworte
Sonnabend ist Werktag bei Kündigungsfrist
Leitsatz
Bei der Berechnung der sogenannten Karenzzeit von drei Werktagen, die den Parteien eines Wohnraummietvertrages zur Wahrung der Kündigungsfrist zusteht, ist der Sonnabend als Werktag mitzuzählen, wenn nicht der letzte Tag der Karenzfrist auf diesen Tag fällt.
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