Urteil Sondervergütung des WEG-Verwalters für Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen
Schlagworte
Sondervergütung des WEG-Verwalters für Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen; Verwalterhonorar; ordnungsgemäße Verwaltung
Leitsätze
1. Die Sondervergütung, die dem WEG-Verwalter für die Erstellung einer im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu verwendenden Bescheinigung nach § 35 a EStG über haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen für Privathaushalte durch Mehrheitsbeschluss zugebilligt wird, verstößt nicht gegen Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung.
2. Eine zusätzliche Verwaltervergütung von 17 € zuzüglich Umsatzsteuer für das Wirtschaftsjahr 2006 und 8,50 € zuzüglich Umsatzsteuer ab dem Wirtschaftsjahr 2007 jeweils pro Jahr und Wohnungseinheit aus Gemeinschaftsmitteln ist angemessen.
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