Urteil Sonderumlage
Schlagworte
Sonderumlage; Sanierungsmaßnahme; Eigentümerbeschluß; Finanzierung; fehlender Finanzierungsbeschluß
Leitsatz
Beschließen die Eigentümer eine Sanierungsmaßnahme, ohne über deren Finanzierung zu beschließen, so liegt darin auch dann, wenn eine Instandhaltungsrücklage nicht vorhanden ist, noch nicht die Festsetzung einer Sonderumlage für alle Eigentümer. Der Sanierungsbeschluß allein ist deshalb keine Rechtsgrundlage dafür, einen anteiligen Finanzierungsbeitrag gegen einzelne Wohnungseigentümer einzuklagen.
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