Urteil Sondernutzungsrecht für Wassersportanlage


Schlagworte

Sondernutzungsrecht für Wassersportanlage

Leitsatz

Das Sondernutzungsrecht des Teileigentümers an (fast) der gesamten Fläche des an einer Bundeswasserstraße gelegenen Grundstücks erlaubt auch den Publikums- und Kundenverkehr zu einer Bootsmotoren-Werkstatt und zu den über das Grundstück erreichbaren Bootssteganlagen.

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