Urteil Sondernutzungsrecht an Gemeinschaftsflächen durch Mehrheitsbeschluß
Schlagworte
Sondernutzungsrecht an Gemeinschaftsflächen durch Mehrheitsbeschluß
Leitsätze
1. Ein unangefochten gebliebener Mehrheitsbeschluß, in dem dem Wohnungseigentümer das Sondernutzungsrecht an gemeinschaftlichem Eigentum eingeräumt wird, hat keine Rechtswirkung.
2. Wegen der entgegenstehenden Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZM 1999, 378) wird die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. (Leitsätze der Redaktion)
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