Urteil Sondernutzungsrecht
Schlagworte
Sondernutzungsrecht; Hausordnung; Blumenkasten
Leitsatz
Wird das Sondernutzungsrecht an einer Dachterrasse mit der Maßgabe eingeräumt, daß auf eine einheitliche Gestaltung des Gesamtgrundstücks zu achten ist, dann kann durch Eigentümerbeschluß bestimmt werden, daß auf der Brüstung der Dachterrasse keine Blumenkästen angebracht werden dürfen.
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