Urteil Sonderleistungen gegen Sonderleistungen
Schlagworte
Sonderleistungen gegen Sonderleistungen; Mietpreisbindung, Altbau; Mietvereinbarung, preisrechtlich zulässige; Sonderleistungen; Gartennutzung; Hauswarttätigkeit des Mieters; Schneebeseitigung, Pflicht des Mieters
Leitsatz
1. Auch im preisgebundenen Altbauwohnraum kann der Vermieter für Sonderleistungen (Gartennutzung) seinerseits Sonderleistungen des Mieters (Übernahme gewisser Hauswarttätigkeiten) vereinbaren, soweit sie nicht gegen Preisvorschriften verstoßen. Die Preisrechtswidrigkeit ist gem. § 26 Abs. 2 I. BMG vom Mieter darzulegen.
2. Sonderleistungen des Mieters in Form der Schneebeseitigung auf dem Bürgersteig vor der Wohnung sind preisrechtswidrig, wenn sie nur im Zusammenhang mit der Überlassung der Wohnung erbracht werden sollen.
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