Urteil Sonderkündigungsrecht
Schlagworte
Sonderkündigungsrecht; Kündigungserklärung; Zweifamilienhaus
Leitsatz
Eine Kündigung des Vermieters ist gem. § 125 BGB nichtig, wenn sie nicht in einer für den Mieter als juristischem Laien verständlichen Weise deutlich macht, daß der Vermieter von seinem Sonderkündigungsrecht für ein Zweifamilienhaus Gebrauch macht.
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