Urteil Sonderkündigungsrecht
Schlagworte
Sonderkündigungsrecht; Versetzung; vorübergehender Wechsel; Ort der beruflichen Tätigkeit; Dienstort
Leitsatz
Ein Sonderkündigungsrecht des öffentlich Bediensteten besteht nicht, wenn er nur vorübergehend (hier: für die Dauer von zwei Jahren) seinen Dienstort wechseln soll.
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