Urteil Sonderkündigungsrecht
Schlagworte
Sonderkündigungsrecht; Soldat; Versetzung
Leitsatz
Das Sonderkündigungsrecht bei Versetzung des Mieters (§ 570 BGB) berechtigt den Mieter auch bei einer späteren, erneuten Versetzung, selbst wenn er bei der ersten hiervon nicht Gebrauch gemacht hat.
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