Urteil Sonderkündigungsrecht
Schlagworte
Sonderkündigungsrecht; Untervermietung; Erlaubnis; Verweigerung; Feststellungsinteresse
Leitsatz
Dem Mieter steht ein Sonderkündigungsrecht gem. § 549 BGB zu, wenn sich der Vermieter der vom Mieter als Alternative zur erstrebten vorzeitigen Aufhebung des befristeten Mietverhältnisses vorgeschlagenen Gestattung einer Untervermietung verweigert.
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