Urteil Sonderkündigung durch Insolvenzverwalter wirkt auch gegen nicht insolventen Mitmieter
Schlagworte
Sonderkündigung durch Insolvenzverwalter wirkt auch gegen nicht insolventen Mitmieter
Leitsatz
Das vom Insolvenzverwalter ausgeübte Sonderkündigungsrecht nach § 109 Abs. 1 InsO beendet das Mietverhältnis auch im Verhältnis zwischen Vermieter und nicht insolventem Mitmieter des Schuldners.
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