Urteil Sonderkündigung bei rechtsgrundlos verweigerter Untervermietung
Schlagworte
Sonderkündigung bei rechtsgrundlos verweigerter Untervermietung
Leitsatz
Darf der Vermieter die Nutzungsänderung und die Untervermietung nur aus wichtigem Grund verweigern, und liegt ein solcher nicht vor, steht dem Mieter bei Weigerung des Vermieters ein Sonderkündigungsrecht zu (hier: Umwandlung der Filiale einer Buchhandlungskette in einen „Ein-Euro-Shop").
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