Urteil Soldatenkameradschaft
Schlagworte
Soldatenkameradschaft; Kyffhäuser; Offizierwohlfahrtsgemeinschaft; Rückerstattungsanspruch als Rechtsnachfolger; Restitutionsanspruch
Leitsatz
Keine Rückerstattungsansprüche als Rechtsnachfolger des NS-Reichs Kriegerbundes Kyffhäuser e.V., hier:
a) Bund ehemaliger Wehrmachtsangehöriger und Kriegsteilnehmer, ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen,
b) Offizierwohlfahrtsgemeinschaft e.V.
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