Urteil Sofortige Vollziehung einer Vermietungsanordnung nur bei im Einzelfall dargelegter Nachfrage
Schlagworte
Sofortige Vollziehung einer Vermietungsanordnung nur bei im Einzelfall dargelegter Nachfrage
Leitsatz
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Vermietungsanordnung muß in jedem Einzelfall begründet werden. Dazu hat die Behörde darzulegen, daß für die konkrete Wohnung tatsächlich eine Nachfrage auf dem Berliner Wohnungsmarkt besteht.
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