Urteil Sofortige Beschwerde
Schlagworte
Sofortige Beschwerde; Zurückverweisungsbeschluß; Landgericht; Wohnungseigentumsbericht; Zuständigkeit
Leitsätze
1. Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einem Amtsgericht als Wohnungseigentumsgericht und einem Landgericht als Prozeßgericht ist auch der Zurückverweisungsbeschluß des Landgerichts an das Amtsgericht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.
2. Hat der Käufer einer Eigentumswohnung, der nie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird, im notariellen Kaufvertrag die Bezahlung des Wohngeldes ab Besitzübergang übernommen, ist das Wohnungseigentumsgericht zur Entscheidung über eine Streitigkeit, die auf den notariellen Kaufvertrag gestützt wird, nicht zuständig.
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