Urteil Sittenwidrigkeit, keine - bei bloßer Wahrnehmung eigener Interessen


Schlagworte

Sittenwidrigkeit, keine - bei bloßer Wahrnehmung eigener Interessen

Leitsatz

Die guten Sitten legen es dem Gläubiger nicht auf, bei einer Vereinbarung über die Folgen des Lei stungsunvermögens des Schuldners mit diesem unter Zurückstellung eigener Interessen einen Ausgleich zu suchen.

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