Urteil Sittenwidrigkeit, keine - bei bloßer Wahrnehmung eigener Interessen
Schlagworte
Sittenwidrigkeit, keine - bei bloßer Wahrnehmung eigener Interessen
Leitsatz
Die guten Sitten legen es dem Gläubiger nicht auf, bei einer Vereinbarung über die Folgen des Lei stungsunvermögens des Schuldners mit diesem unter Zurückstellung eigener Interessen einen Ausgleich zu suchen.
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