Urteil Sittenwidrigkeit eines Grundstücksgeschäfts auch bei Kenntnis der Benachteiligten von grobem Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung
Schlagworte
Sittenwidrigkeit eines Grundstücksgeschäfts auch bei Kenntnis der Benachteiligten von grobem Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung; maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung der Sittenwidrigkeit bei nachträglichen Änderungen und Zusatzvereinbarungen
Leitsatz
Der bei einem besonders groben Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zulässige Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten kann nicht allein deshalb als erschüttert angesehen werden, weil die benachteiligte Vertragspartei das Mißverhältnis kannte.
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