Urteil Sittenwidrigkeit eines den Mieter einseitig begünstigenden Mietvertrages
Schlagworte
Sittenwidrigkeit eines den Mieter einseitig begünstigenden Mietvertrages; gewerblicher Zwischenvermieter
Leitsatz
Ein den Hauptmieter als gewerblichen Zwischenvermieter einseitig begünstigender Mietvertrag ist wegen Sittenwidrigkeit nichtig (lange Laufzeit ohne Mieterhöhungsmöglichkeit; Mietzahlungspflicht nur bei eigenen Einnahmen aus Untervermietung).
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