Urteil Sittenwidrigkeit der Mietzinshöhe
Schlagworte
Sittenwidrigkeit der Mietzinshöhe; Überhöhung des Mietzinses; Mietzinsüberhöhung; Kettenvertrag; Mietvertrag, erweiterter
Leitsatz
Eine sittenwidrige Überhöhung des Mietzinses für Gewerberaum kann unabhängig davon vorliegen, ob die Parteien den ursprünglichen Vertrag wegen Flächenvergrößerung erweitert haben und der Gesamtbetrag nicht sittenwidrig ist. Auf eine solche Fallgestaltung sind diejenigen Grundsätze anzuwenden, die für die sog. Kettenverträge (BGHZ 99, 333 = NJW 1987, 944) entwickelt worden sind.
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