Urteil Sittenwidrigkeit bei Absicht der Schädigung eines Dritten bei objektiver Nichtschädigung
Schlagworte
Sittenwidrigkeit bei Absicht der Schädigung eines Dritten bei objektiver Nichtschädigung
Leitsatz
Ein Rechtsgeschäft, welches die Parteien in der Absicht schließen, einen Dritten zu schädigen, erfüllt nicht den Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB, wenn es für den Dritten objektiv nicht nachteilig ist.
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