Urteil Sittenwidrigkeit
Schlagworte
Sittenwidrigkeit; Wucher; auffälliges Mißverhältnis; Bestätigung des angeblich überhöhten Mietzinses
Leitsatz
Dem Geschäftsraummieter ist die Berufung auf eine sittenwidrig überhöhte Mietzinsvereinbarung dann verwehrt, wenn er Jahre nach Abschluß des Mietvertrages eine Aufstellung der aktuellen Mietkonditionen als zutreffend bestätigt. (Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat