Urteil Sittenwidrigkeit


Schlagworte

Sittenwidrigkeit; Wucher; auffälliges Mißverhältnis; Bestätigung des angeblich überhöhten Mietzinses

Leitsatz

Dem Geschäftsraummieter ist die Berufung auf eine sittenwidrig überhöhte Mietzinsvereinbarung dann verwehrt, wenn er Jahre nach Abschluß des Mietvertrages eine Aufstellung der aktuellen Mietkonditionen als zutreffend bestätigt. (Leitsatz der Redaktion)

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