Urteil Sittenwidrigkeit


Schlagworte

Sittenwidrigkeit; Räumungsvereinbarung

Leitsatz

Eine individualvertragliche Vereinbarung, daß der Mieter eine bei Anmietung vorhandene Einrichtung der Mietsache bei seinem späteren Auszug zu beseitigen habe, ist auch dann nicht sittenwidrig, wenn sich der Mieter über die Kosten der Maßnahme irrt.

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