Urteil Sittenwidriges Entgelt für Schrottimmobilie
Schlagworte
Sittenwidriges Entgelt für Schrottimmobilie; Steuersparmodelle
Leitsatz
Ein besonders grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten rechtfertigt, kann nicht allein deshalb verneint werden, weil mehrere Hundert Erwerber im Rahmen eines Steuersparmodells denselben oder einen annähernd gleichen Preis für ihre Immobilie bezahlt haben.
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