Urteil Siedlungsgesellschaft
Schlagworte
Siedlungsgesellschaft; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Bruchteilsrestitution; Ausschließungsgrund
Nichtamtliche Leitsätze
1. Verkauft eine Siedlungsgesellschaft, deren Geschäftsgegenstand der Erwerb, Parzellierung und Weiterveräußerung von Grundstücken ist, eine parzellierte Fläche an eine Privatperson zum seinerzeit verkehrsüblichen Preis, ist die Rückübertragung im Wege der Bruchteilsrestitution zugunsten der früheren Gesellschafter nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG durch die Anwendung des § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG ausgeschlossen.
2. Der Bruchteilsrestitutionsausschluß in § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG ist verfassungsgemäß.
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