Urteil Sicherungszweck einer Mietsicherheit für Betriebskosten
Schlagworte
Sicherungszweck einer Mietsicherheit für Betriebskosten; Zurückbehaltungsrecht wg. noch nicht abgerechneter Betriebskosten gegenüber Mietkaution
Leitsatz
Ein möglicher Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung noch nicht abgerechneter Nebenkosten begründet grundsätzlich kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Mietsicherheit.
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