Urteil Sicherungszweck einer Mietsicherheit für Betriebskosten


Schlagworte

Sicherungszweck einer Mietsicherheit für Betriebskosten; Zurückbehaltungsrecht wg. noch nicht abgerechneter Betriebskosten gegenüber Mietkaution

Leitsatz

Ein möglicher Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung noch nicht abgerechneter Nebenkosten begründet grundsätzlich kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Mietsicherheit.

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