Urteil Sicherungsverwaltung
Schlagworte
Sicherungsverwaltung; Auskunftsanspruch; Kreditverwendung; Abrechnungspflicht; Rechenschaftspflicht; Verjährungsfrist; Abwesenheitspfleger
Leitsätze
1. Der Eigentümer eines privatverwalteten Grundstücks hat einen Auskunftsanspruch gegen den Rechtsnachfolger der KWV über die Verwendung der Kredite, für die Grundpfandrechte bestellt worden sind.
2. Durch die jährliche Abrechnungspflicht gegenüber dem staatlichen Notariat wurde die umfassende Rechenschaftspflicht zum Zeitpunkt der Beendigung der Vermögensverwaltung nicht abbedungen (gegen Kammergericht, 8. Zivilsenat, ZOV 1992, 296).
3. Die Rechenschaftspflicht wird erst mit dem Auskunftsverlangen des Auftraggebers fällig; damit beginnt die Verjährungsfrist von 30 Jahren zu laufen (Leitsätze der Redaktion).
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