Urteil Seniorenwohnanlage
Schlagworte
Seniorenwohnanlage; Ruhebedürfnis; Klimaanlage
Leitsatz
Jedenfalls in einer Wohnanlage, die nach der Teilungserklärung als Seniorenwohnanlage mit gesteigertem Ruhebedürfnis ausgestaltet ist, können die Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluß die Errichtung und en Betrieb stationärer ortsgebundener Klimageräte im jeweiligen Sondereigentum verbieten.
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