Urteil Selbstauflassung des Bodenreformgrundstücks an Vertreter des unbekannten Eigentümers


Schlagworte

Selbstauflassung des Bodenreformgrundstücks an Vertreter des unbekannten Eigentümers

Leitsatz

Die Erklärung eines nach Art. 233 Abs. 3 EGBGB zum Vertreter des unbekannten Eigentümers eines Grundstücks aus der Bodenreform bestellten Landes, das Grundstück an sich selbst aufzulassen, ist wegen Missbrauchs der verliehenen Vertretungsmacht sittenwidrig und nichtig, wenn das Bestehen eines Anspruchs auf Auflassung nicht geprüft worden ist.

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