Urteil Selbständiges Beweisverfahren im Hinblick auf bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums
Schlagworte
Selbständiges Beweisverfahren im Hinblick auf bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums
Leitsatz
Ein selbständiges Beweisverfahren zwischen Wohnungseigentümern ist nach der WEG-Reform im Hinblick auf bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums (nur) dann zulässig, wenn der Antragsteller eine davon ausgehende Störung im Bereich seines Sondereigentums geltend macht.
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