Urteil SED-Opferrente
Schlagworte
SED-Opferrente; Ausschlussgrund der Spitzeltätigkeit als IM für Stasi; Verstoß gegen Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit
Leitsatz
Der Gewährung einer sog. SED-Opferrente kann insbesondere entgegenstehen, dass der Betroffene etwa mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder der diesem gleichgestellten Abteilung I der örtlichen Volkspolizeiämter derart eng zusammengearbeitet hat und die Auswirkungen dieser Zusammenarbeit für Dritte derart schwerwiegend gewesen sind, dass sie die durch die rechtsstaatswidrige Haft erlittenen eigenen Schäden des Antragstellers eindeutig und signifikant überwiegen.
(Leitsatz der Redaktion)
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